Information vom Tonband: Bei geplanten Scheidungen von Eltern mit Kindern müssen Vereinbarungen über die Kinderzuteilung und das Besuchsrecht getroffen werden. In strittigen Fällen erhält das Jugendamt vom zuständigen Gericht den Auftrag einen Bericht zu verfassen. Der Schutz der Kinder muss gewährleistet sein.