Wahlrecht für alle! Die antirassistische Bürgerrechtsbewegung der 1980er in Deutschland

Die Bewegung für ein kommunales Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass, die von einem breiten Spektrum von migrantischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der 1980er Jahren getragen wurde, könnte als einer der wichtigsten ‹Kulturkämpfe› der letzten Jahrzehnte gelten, ging es doch damit auch um das gesellschaftliche Selbstverständnis und die «Identität» des postnationalsozialistischen Deutschlands. Am Beispiel der Stuttgarter Initiative EinwanderInnen ins Rathaus, die Ende der 1980er Jahre für politische Teilhabe von Migrant:innen und gegen Rassismus eintrat, setzt sich der Beitrag kritisch mit dem Framing derartiger Bewegungspraxen als Kulturkampf auseinander.

In den 1980ern trat in Deutschland eine breite gesellschaftliche Koalition für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Menschen ohne deutschen Pass ein. Das war von enormer politischer Relevanz: In Einwanderungsstädten wie Stuttgart war bis zu jede:r fünfte Einwohner:in aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von der Wahl der Stadtregierung ausgeschlossen.[i] Neben politischen Parteien (Die Grünen, FDP und SPD), griffen auch Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftliche Akteure die Forderung nach politischer Gleichstellung auf, die Migrant:innenorganisationen schon Jahre zuvor gestellt hatten. Das kommunale Wahlrecht galt dabei als rechtlich leichter durchsetzbar als das allgemeine Wahlrecht, wobei diese Strategie aber auch als falscher Kompromiss kritisiert wurde.[ii]

(Privatarchiv Shahla Blum)

Jedoch ging es bald um mehr als die Möglichkeit, bei kommunalen Wahlen ein Kreuz setzen zu können. Im historischen Kontext einer rechten Wende – markiert durch die Wahl der konservativen Regierung Kohl und der Ausrichtung staatlicher Politik auf Abschottung und Rückkehr[iii] – galt es Bewegungsakteuren, die völkisch-nationale Gesellschaftskonzeption und -ordnung insgesamt anzugreifen: «Der Streit dreht sich nun darum, was unter ‹Volk› zu verstehen sei: Das ‹deutsche Volk› oder die Lebens- und Schicksalsgemeinschaft aller derjenigen, die auf Dauer in den Grenzen der Bundesrepublik leben», erklärte die gewerkschaftliche Projektgruppe BALD (1987). Extrem rechte Parteien reagierten, indem sie das Wahlrecht in den Mittelpunkt ihrer Wahlkampagnen stellten. So erklärte die Deutsche Volksunion (DVU) in Flugblättern, die unter dem Motto «Ausländerwahlrecht – Nein!» in Millionen Briefkästen landeten: «Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben».[iv]

Das kommunale Wahlrecht ist also ein zentrales Terrain gewesen, auf dem um die zukünftige Verfassung der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland gerungen wurde. Im Sinne dieses Themenschwerpunkts könnten sie durchaus als einer der wichtigsten ‹Kulturkämpfe› der letzten Jahrzehnte gelten, ging es doch damit auch um das gesellschaftliche Selbstverständnis und - wenn man will - die ‹Identität› des postnationalsozialistischen Deutschlands. Ein Relektüre unserer ethnografisch-historischen Forschung[v] (Open Access) zur antirassistischen Stuttgarter Initiative EinwanderInnen ins Rathaus, die Ende der 1980er Jahre für mehr politische Teilhabe von Migrant:innen eintrat, lässt uns aber eine enge analytische Fassung der Bewegung im Sinne des gegenwärtigen Kulturkampf-Diskurses in Frage stellen. Denn die Initiative EinwanderInnen ins Rathaus hinterfragte «Kultur» sowohl als Arena wie auch als Inhalt ihrer Kämpfe und trat offensiv für eine bürgerrechtliche Orientierung ihrer Bewegung ein.

Gleiche Bürgerrechte für Alle – Die Initiative EinwanderInnen ins Rathaus

«Im Ländle ist nicht einmal das Kommunalwahlrecht in Sicht», stellte die Initiative im Jahr 1989 fest. Sie forderte «gleiche Bürgerrechte für alle BürgerInnen dieser Stadt und dieser Republik, die vollen politischen Rechte für alle EinwanderInnen»[vi]. Durch hohe Präsenz im städtischen Alltag und basisdemokratische Arbeitsstrukturen gewann die Wählerinitiative schnell den Charakter einer sozialen Bewegung. Den Neuen Sozialen Bewegungen zuzuordnen, war sie eng mit migrantischen Selbstorganisationen, Stadtteilgruppen, gewerkschaftlichen Akteur:innen und Kulturinstitutionen vernetzt. Verschiedene soziale Gruppen kamen unter diesem Dach zusammen, neben bewegungserfahrenen Intellektuellen und Künstler:innen, fanden auch jüngere Aktivist:innen sowie bisher unorganisierte (migrantische) Arbeiter:innen zur Initiative.

(Privatarchiv Shahla Blum)

Selbstorganisation im Alltag und erfolgreicher Wahlkampf

Viele unserer Interviewpartner:innen wie Marta Aparicio, die vor politischer Verfolgung aus Argentinien geflohen war und in Deutschland studierte, schätzten die Initiative als sozialen Ort der kollektiven Organisierung und Selbsthilfe, in der gemeinsame politische Willensbildung jenseits von Parteipolitik möglich war:

Ich kam hier her und fand eine Initiative, die mich total begeistert hatte und die Ini-tiative hiess ‹EinwanderInnen ins Rathaus›. Da haben sich alle Einwanderer und Einwanderinnen organisiert. Ich war 30 damals und ich fand die Initiative total cool und habe die wahnsinnig unterstützt. Ich habe mitgeschrieben, mitgeklebt, Kaffee gekocht und so weiter

(Guillermo Aparicio: Exoten ins Rathaus. Stuttgarter Osten Lokalzeitung 14/89)

Zum anderen hat die Initiative, um tatsächlich Chancen auf Plätze im Gemeinderat zu haben, bei der Partei Die Grünen angeklopft, die schon früh das allgemeine und kommunale Wahlrecht gefordert hatte.[vii] Nach anfänglichen Konflikten traten schliesslich vier Vertreter:innen der EinwanderInnen auf der Grünen Liste bei der Wahl im Jahr 1989 an, auch ohne der Partei beigetreten zu sein.[viii] Zwei von ihnen kamen in den Gemeinderat; die 44-jährige Diplomingenieurin und Malerin Shahla Blum sogar als «Stimmkönigin» der Grünen.[ix] Dieses Ergebnis verweist auf die erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der Wählerinitiative, aber auch darauf, dass es in dieser Zeit eine breite soziale Basis für ihre radikalen einwanderungspolitischen Forderungen in Stuttgart gab. Gleichzeitig gelang allerdings auch den Republikanern ein Erdrutschsieg mit 9.5 Prozent der Stimmen und sechs Sitzen im Gemeinderat.

«Tag der Deutschen Vielheit» – Interventionen in die öffentliche Debatte

Vertreter:innen der Initiative nahmen wortstark an den öffentlichen Debatten der Stadt teil. Dabei sind vier zentrale diskurspolitische Interventionen auszumachen: Erstens sprachen sie explizit von «Rassismus», was damals wenig verbreitet war, und traten mit einem breiten Rassismusverständnis nicht nur gegen den Erfolg rechtsextremer Parteien an, sondern auch gegen die strukturellen und institutionellen Ausschlüsse in Verwaltung und Gesellschaft. Zum anderen artikulierten sie explizit eine Selbstorganisationslogik und wehrten sich damit gegen die dominante Stellvertreterpolitik etablierter Organisationen.[x] Zudem wandten sie sich kämpferisch gegen das bis dato hegemoniale Verständnis von Deutschland als Nicht-Einwanderungsland. So setzten sie den Begriff der «EinwanderInnen» – konsequent gendersensibel! – gegen die dominierende Redeweise von «Gastarbeitern» oder «Ausländern» und damit gegen die Annahme, dass die Migration nach Deutschland weiterhin als ein vorübergehendes Phänomen zu betrachten sei. Auch wollten sie «sichtbar machen, dass diese Stadt und diese Republik schon längst […] lebendiger, vielfältiger, internationaler sind, als es offiziell und gesetzlich anerkannt ist».[xi] Ihr Ziel war die «Normalisierung der Lage von Einwanderern und Einheimischen in dieser Stadt».[xii] Gegen die anti-migrantische Kampagne der Mitte-Parteien und bundesweite Wahlerfolge rechtsextremer Parteien, formulierte die Initiative als zentrale Problematik «die Schwierigkeit, kein Rassist zu sein».[xiii]

(Privatarchiv Shahla Blum)

Auch wenn die EinwanderInnen ins Rathaus die Vielfalt der Gesellschaft heraustellten, grenzten sie sich dennoch kritisch von der aufkeimenden Debatte um eine «multikulturelle Gesellschaft» ab und betonten, dass es um gleiche Rechte, nicht um kulturelle Anerkennung ginge. Hiergegen formierten sich die EinwanderInnen ins Rathaus unter Bezugnahme auf US-amerikanische und südafrikanische Vorbilder explizit als Bürgerrechtsbewegung und beschrieben ihre gesellschaftliche Positionierung als «schwarze Minderheit».[xiv] Shahla Blum formulierte dies so: «Was wir zuallererst erreichen müssen, sind BürgerInnenrechte, ohne Wenn und Aber und unabhängig vom nationalen Pass! Es fehlt das Fundament der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit, auf dem ein multikulturelles Haus gebaut werden könnte. Deshalb bevorzuge ich eine Bürgerrechtsbewegung statt einer Multi-Kulti-Bewegung.»[xv] Wir sehen hier eine Intervention in zwei unterschiedliche Richtungen: Erstens bestimmt sie mit der Forderung, dass alle Menschen Bürger:innen mit gleichen Rechten sein sollten, Gleichheit statt kultureller Differenz als inhaltlichen Ausgangspunkt ihrer politischen Mobilisierung. Zweitens, und für das aktuelle Thema des bulletins einschlägiger, bezieht sie sich mit der Forderung nach Gleichberechtigung bei gleichzeitiger Kritik der Multi-Kulti-Debatte, nicht nur auf den Inhalt, sondern auch die soziale Arena der Bürgerrechtsbewegung: Hiermit beschränkte sie sich nicht auf Forderungen nach symbolischer Anerkennung, Integration und Wertschätzung kultureller Unterschiede im Alltag, sondern trat für strukturelle Veränderungen, Rechte und politische Mitsprache ein mit einem klaren Fokus auf den Kampf um gleiche Rechte für alle.

Das Staatsvolk als Junktim – Niederlage auf juridischem Terrain

Parallel zum Wahlerfolg der EinwanderInnen ins Rathaus in Stuttgart errang auch die bundesweite Bewegung für die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts im Jahr 1989 erste Erfolge: Der Stadtstaat Hamburg und das Land Schleswig-Holstein, damals beide SPD-regiert, führten das Kommunalwahlrecht für alle Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ein, die seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebten. Jedoch erlitt die Bürger:innenrechtsbewegung auf dem juridischen Feld alsbald eine harsche Niederlage. Die CDU-Bundestagsfraktion hatte gemeinsam mit dem Freistaat Bayern Klage gegen die Ausweitung des Wahlrechts beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung formulierte ein Verfassungsrechtler, die zentrale Frage folgendermaßen: «Wer ist das Volk? Das ist hier die Frage!»[xvi] Auch wenn nach juristischer Einschätzung eine positive Entscheidung möglich gewesen wäre, beschloss das Bundesverfassungsgericht am 31. Oktober 1990, dass das kommunale Wahlrecht in Deutschland nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zustehe.[xvii] Die Richter:innen erkannten zwar das Problem, dass somit städtische Bürger:innen von der Wahl der Stadtregierung ausgeschlossen werden, dies könne aber nicht zum Bruch des grundrechtlichen «Junktims zwischen der Eigenschaft als Deutscher und der Zugehörigkeit zum Staatsvolk als dem Inhaber der Staatsgewalt führen».[xviii] Dieser höchstinstanzliche Sieg völkischen Gedankenguts ist in seinen Konsequenzen kaum zu überschätzen. Auch wenn die Forderung nach Wahlrecht, ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, auch heute noch einen Dauerbrenner migrantionspolitischer Forderungen darstellt, ist die politische Stärke dieser antirassistischen Bürgerrechtsbewegung, die in den 1980er Jahren das Thema bundesweit laut und massenwirksam artikulierte, jedoch weitgehend in Vergessenheit geraten.

(Privatarchiv Shahla Blum)

Kampf um Rechte statt Kulturkampf

Trotz dieser Niederlage kann der Nachhall der Bewegung bis heute nicht unterschätzt werden. Vordenker:innen wie Blum fochten nicht nur die Blut-und-Boden-Ideologie als Basis für Bürger:innenschaft sowie die gesellschaftlich-strukturelle Ignoranz gegenüber der Faktizität einer Einwanderungsgesellschaft an, sondern sprengten mit dem Framing ihrer Kämpfe als Bürger:innenrechtsbewegung auch Versuche der Einhegung der Kämpfe der Migration auf dem Terrain der Anerkennung kultureller Vielfalt.  Die Kritik der EinwanderInnen an der Kulturalisierung der Migrationsfrage, eingebettet in ein politisches Verständnis von antirassistisch-migrantischer Mobilisierung, kann gerade derzeit zu denken geben, wie unter den Vorzeichen einer neuen rechten Wende wieder ein politisches, handlungsfähiges Subjekt sowie ein Bewegungsmomentum generiert werden kann, das in der Lage ist, den erstarkenden autoritären Kräften eine emanzipatorische gesellschaftliche Vision entgegenzusetzen.

Die politische Praxis der EinwanderInnen ins Rathaus ist ein gutes Beispiel für einen Kampf um Mitsprache, Gleichberechtigung und selbstbestimmte alltägliche Beziehungsweisen, der politische, soziale und (alltags-)kulturelle Dimensionen ganz selbstverständlich vereint. Die städtische Initiative, der wir in Stuttgart gefolgt sind, widerspricht einer konzeptuellen Trennung dieser Bereiche, indem sie frech und mutig postmigrantische Realitäten als Normalität der Gesellschaft vor Augen führte und ihre materielle Teilhabe sowie politische Rechte einforderten. Gerade in Zeiten, in denen die autoritäre Rechte nicht nur den ‹Kampf der Kulturen› sondern auch – oft aber nicht notwendigerweise gleichzeitig – den ‹Kulturkampf› ausruft, zeigen derartige historische Beispiele von Kämpfen, die der Kulturalisierung im doppelten Sinne nicht auf dem Leim gegangen sind, wie das Prinzip der Gleichheit und der Rechte in den Mittelpunkt sozialer Bewegungen gestellt werden können. Die Initiative hat vielmehr gekonnt die Matrix des Sprechens und Denkens verschoben: weg von den Terrains des Kulturellen hin zu einer Sprache gleicher Rechte bei gleichzeitiger Benennung der rassistischen Verhältnisse in Deutschland.

Zitation

Lisa Riedner, Sabine Hess, Wahlrecht für alle! Die antirassistische Bürgerrechtsbewegung der 1980er in Deutschland, in: das.bulletin, 01.04.2026, URL: https://ekws.ch/de/bulletin/post/wahlrecht-fuer-alle-die-antirassistische-buergerrechtsbewegung-der-1980er-in-deutschland.

Lisa Riedner

Lisa Riedner arbeitet als Professorin für Politische Anthropologie am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Graz. Zuvor leitete sie die DFG Emmy Noether-Nachwuchsgruppe «Contestations of ‹the Social› – Hin zu einer bewegungsbasierten ethnografischen Sozial(staats)regimeanalyse» (Projektnummer 490697580) am Institut für Empirische Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie der LMU München (2022-2026).
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Sabine Hess

Sabine Hess ist politische Anthropologin und arbeitet als Professorin für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie an der Universität Göttingen. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Migrations-, Grenzregime- und kritische Rassismusforschung sowie kulturanthropologische Geschlechterforschung. Sie ist Mitbegründerin des europäischen Netzwerks kritische Migrations- und Grenzregimeforschung und leitet seit 2018 als Direktorin das Centre für globale Migrationsforschung der Universität Göttingen.
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